Bereits einige Zeit vor Beginn der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro herrschte große Unsicherheit in Bezug auf die Verwendung von ‚offiziellen‘ Olympia-Hashtags. Die Veröffentlichung von Beiträgen nicht sponsernder Unternehmen auf sozialen Netzwerken mit Begriffen wie #Rio2016, #Gold, #Silber, #Olympia, etc. seien laut der umstrittenen Regel 40 noch bis 24. August verboten.
Wörtlich heißt es in der Richtlinie: „vorbehaltlich der Genehmigung durch die IOC-Exekutivkommission darf kein Wettkämpfer, Cheftrainer, Trainer oder Funktionär, der an Olympischen Spielen teilnimmt, gestatten, dass seine Person, sein Name, sein Bild oder seine sportlichen Leistungen während der Olympischen Spiele zu Werbezwecken genutzt werden.“ Offiziell geht es dem IOC dabei um den Schutz der offiziellen Sponsoren bzw. auch um Verhinderung des Ambush Marketings (auch Trittbrettfahrer-Marketing).
In bekannter Manier ließ sich der Autovermieter SIXT davon nicht abhalten und beteiligte sich mit diesem gewagten Beitrag an der Diskussion:

Die Erlaubtheit wurde später mit der erkennbar satirischen Meinungskundgabe und keiner direkt erkennbaren Olympia Verbindung argumentiert.
Mögen die Spiele beginnen! #cabRio2016 pic.twitter.com/fVObKvsyiq — Sixt Deutschland (@SixtDE) 5. August 2016